Hinweisgeberschutz für Unternehmen nach HinSchG
Was ist Hinweisgeberschutz?
Seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Meldestelle für vertrauliche Hinweisabgaben einzurichten. Beschäftigte sollen Verstöße sicher melden können – geschützt vor Benachteiligungen und Repressalien.
Die Meldestelle kann intern oder extern betrieben werden, zum Beispiel durch eine unabhängige Vertrauensperson. Die ProDatSec GmbH übernimmt diese Aufgabe als externe Vertrauensstelle: Wir nehmen Meldungen neutral entgegen, schützen Identitäten, erfüllen die gesetzlichen Dokumentationspflichten und stellen fristgerechte Rückmeldungen sicher.
Das HinSchG schreibt klare Fristen vor: Eingänge müssen innerhalb von 7 Tagen bestätigt und innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Ein strukturiertes, transparentes Verfahren ist daher zwingend erforderlich.
Eine externe Meldestelle bietet Unternehmen entscheidende Vorteile: echte Unabhängigkeit, keine Interessenkonflikte und ein hohes Maß an Vertrauen bei den Beschäftigten. Mit der Auslagerung an ProDatSec erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern stärken aktiv Ihre Compliance‑Kultur und das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden.